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   VGH Hessen, 02.02.1987 - 10 TH 61/87   

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VGH Hessen, 02.02.1987 - 10 TH 61/87 (https://dejure.org/1987,1882)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.02.1987 - 10 TH 61/87 (https://dejure.org/1987,1882)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. Februar 1987 - 10 TH 61/87 (https://dejure.org/1987,1882)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 3 S 7 AsylVfG, § 11 AsylVfG, § 32 Abs 7 AsylVfG, § 80 Abs 5 VwGO, § 123 VwGO
    Zurückverweisung einer asylrechtlichen Eilsache an das Verwaltungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht; Entwicklung der Sicherheitslage der Sikhs im Punjab im Laufe des Jahres 1986; Ethnisch motivierte Gruppenverfolgung; Gewährung rechtlichen Gehörs im asylrechtlichem Eilverfahren; Zurückweisung des Rechtsstreits an das ...

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 525
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VGH Hessen, 02.02.1987 - 10 TH 61/87
    Für die gerichtliche Prüfung der Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet im gerichtlichen Eilverfahren (§ 80 Abs. 5 VwGO i. V. m. §§ 10 Abs. 3, 11 AsylVfG ist es von Verfassungs wegen geboten, daß sich die Verwaltungsgerichte nicht mit einer bloßen Prognose zur voraussichtlichen Richtigkeit der Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit begnügen, sondern diese, soll sie bejaht werden, erschöpfend - wenngleich mit Verbindlichkeit nur für das Eilverfahren - klären und damit über die sonst übliche und ausreichende lediglich summarische Prüfung hinausgehen (BVerfGE 67, 43 = EZAR 632 Nr. 1; Hess. VGH, EZAR 226 Nr. 7 = ESVGH 36, 21; vgl. dazu auch Fritz, NVwZ 1984, 697 ff.).

    Der Ausschluß der Zurückverweisung im asylrechtlichen Hauptsacheverfahren beruht erkennbar auf der Absicht des Gesetzgebers, Asylstreitverfahren in besonderem Maße zu beschleunigen (vgl. dazu auch BVerfGE 67, 43 = EZAR 632 Nr. 1; BVerfGE 65, 76 = EZAR 630 Nr. 4) und jegliche Verzögerung durch eine nochmalige Bearbeitung und Entscheidung in der ersten Gerichtsinstanz zu vermeiden.

  • VGH Hessen, 25.11.1986 - 10 TE 2696/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Hessen, 02.02.1987 - 10 TH 61/87
    Da sich der Antragsteller mit dem Hinweis auf das Schicksal anderer Sikhs im Bundesstaat Punjab erkennbar auf eine auch ihm drohende ethnisch motivierte Gruppenverfolgung berufen hatte (vgl. dazu BVerfGE 54, 341 = EZAR 200 Nr. 1, BVerwGE 74, 31 = EZAR 202 Nr. 7 und Kemper, ZAR 1986, 3 mit einzelnen Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerwG) und das Verwaltungsgericht die Asylrelevanz der vom Antragsteller vorgetragenen neueren Entwicklung der allgemeinen politischen Lage in Indien und insbesondere im Punjab verneinen wollte (zum Verhältnis von Darlegungspflicht und Amtsermittlung in diesen Fällen vgl. etwa BVerwGE 65, 237 = EZAR 630 Nr. 1 und Renner, ZAR 1985, 62 m. w. N.), war das Verwaltungsgericht rechtlich verpflichtet, den Beteiligten zu den Tatsachen, die es bei seiner Entscheidung zu verwerten beabsichtigte und die nicht allgemein bekannt und den Beteiligten nicht gegenwärtig waren, rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. dazu etwa Beschluß d. Senats v. 12. Mai 1986 - 10 TE 1614/85 - und v. 25. November 1986 - 10 TE 2696/86 - sowie Fritz, ZAR 1984, 189 ff., jeweils m. w. N.).

    - 10 TE 2696/86 - und Fritz, ZAR 1984, 189, jeweils m. w. N.).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VGH Hessen, 02.02.1987 - 10 TH 61/87
    Da sich der Antragsteller mit dem Hinweis auf das Schicksal anderer Sikhs im Bundesstaat Punjab erkennbar auf eine auch ihm drohende ethnisch motivierte Gruppenverfolgung berufen hatte (vgl. dazu BVerfGE 54, 341 = EZAR 200 Nr. 1, BVerwGE 74, 31 = EZAR 202 Nr. 7 und Kemper, ZAR 1986, 3 mit einzelnen Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerwG) und das Verwaltungsgericht die Asylrelevanz der vom Antragsteller vorgetragenen neueren Entwicklung der allgemeinen politischen Lage in Indien und insbesondere im Punjab verneinen wollte (zum Verhältnis von Darlegungspflicht und Amtsermittlung in diesen Fällen vgl. etwa BVerwGE 65, 237 = EZAR 630 Nr. 1 und Renner, ZAR 1985, 62 m. w. N.), war das Verwaltungsgericht rechtlich verpflichtet, den Beteiligten zu den Tatsachen, die es bei seiner Entscheidung zu verwerten beabsichtigte und die nicht allgemein bekannt und den Beteiligten nicht gegenwärtig waren, rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. dazu etwa Beschluß d. Senats v. 12. Mai 1986 - 10 TE 1614/85 - und v. 25. November 1986 - 10 TE 2696/86 - sowie Fritz, ZAR 1984, 189 ff., jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus VGH Hessen, 02.02.1987 - 10 TH 61/87
    Gehörsverletzungen rechtfertigen sowohl die Zulassung der Revision im allgemeinen Verwaltungsprozeß und die Zulassung der Berufung im Asylstreitverfahren (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; § 32 Abs. 2 Nr. 3 AsylVfG i. V. m. § 138 Nr. 3 VwGO) als auch die Einlegung der Verfassungsbeschwerde (§ 90 BVerfGG; vgl. dazu etwa BVerfGE 70, 180 ff.).
  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 02.02.1987 - 10 TH 61/87
    Denn diese bilden eine weitere Gruppe eindeutig aussichtsloser Asylgesuche (im Sinne der Formulierung in BVerfGE 56, 216 = EZAR 221 Nr. 4 S. 14), bei denen es gerechtfertigt erscheint, das vorläufige Bleiberecht des Asylbewerbers schon vor Abschluß des gerichtlichen Hauptsacheverfahrens zu beenden, bei denen aber andererseits höhere Anforderungen an die Richtigkeitsgewißheit bei der ausländerbehördlichen Entscheidung und an das Offensichtlichkeitsurteil  im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zu stellen sind als sonst im Verwaltungs- und Verwaltungsprozeßrecht.
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    Auszug aus VGH Hessen, 02.02.1987 - 10 TH 61/87
    Das Verwaltungsgericht war der Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs auch nicht deswegen enthoben, weil es sich um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO handelte (vgl. BVerfGE 65, 227 und Kopp, VwGO, 7. Aufl., 1986, Rdnr. 92 zu § 80); denn die Abschiebung des Antragstellers ist ohnehin kraft Gesetzes bis zur unanfechtbaren Entscheidung über seinen Eilantrag ausgesetzt (§ 10 Abs. 3 Satz 7 AsylVfG und Gründe, die ausnahmsweise ein Absehen von der Anhörung der Verfahrensbeteiligten hätten rechtfertigen können, lagen hier nicht vor.
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus VGH Hessen, 02.02.1987 - 10 TH 61/87
    Der Ausschluß der Zurückverweisung im asylrechtlichen Hauptsacheverfahren beruht erkennbar auf der Absicht des Gesetzgebers, Asylstreitverfahren in besonderem Maße zu beschleunigen (vgl. dazu auch BVerfGE 67, 43 = EZAR 632 Nr. 1; BVerfGE 65, 76 = EZAR 630 Nr. 4) und jegliche Verzögerung durch eine nochmalige Bearbeitung und Entscheidung in der ersten Gerichtsinstanz zu vermeiden.
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus VGH Hessen, 02.02.1987 - 10 TH 61/87
    Mit den Vorschriften über die Rechtskraft der Abweisung einer Klage als offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet und über die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung, Divergenz und wesentlicher Verfahrensfehler (§ 32 Abs. 1 bis 6 AsylVfG ist hinreichend dafür Sorge getragen, daß die Berufungsgerichte in Asylstreitverfahren grundsätzlich nur dann noch zur Sache selbst zu entscheiden haben, wenn dies zur Wahrung der Einheit des Rechts und der Rechtsprechung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht (vgl. dazu BVerwGE 70, 24 = EZAR 633 Nr. 9; Hess. VGH, EZAR 633 Nr. 4) geboten ist.
  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

    Auszug aus VGH Hessen, 02.02.1987 - 10 TH 61/87
    Da sich der Antragsteller mit dem Hinweis auf das Schicksal anderer Sikhs im Bundesstaat Punjab erkennbar auf eine auch ihm drohende ethnisch motivierte Gruppenverfolgung berufen hatte (vgl. dazu BVerfGE 54, 341 = EZAR 200 Nr. 1, BVerwGE 74, 31 = EZAR 202 Nr. 7 und Kemper, ZAR 1986, 3 mit einzelnen Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerwG) und das Verwaltungsgericht die Asylrelevanz der vom Antragsteller vorgetragenen neueren Entwicklung der allgemeinen politischen Lage in Indien und insbesondere im Punjab verneinen wollte (zum Verhältnis von Darlegungspflicht und Amtsermittlung in diesen Fällen vgl. etwa BVerwGE 65, 237 = EZAR 630 Nr. 1 und Renner, ZAR 1985, 62 m. w. N.), war das Verwaltungsgericht rechtlich verpflichtet, den Beteiligten zu den Tatsachen, die es bei seiner Entscheidung zu verwerten beabsichtigte und die nicht allgemein bekannt und den Beteiligten nicht gegenwärtig waren, rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. dazu etwa Beschluß d. Senats v. 12. Mai 1986 - 10 TE 1614/85 - und v. 25. November 1986 - 10 TE 2696/86 - sowie Fritz, ZAR 1984, 189 ff., jeweils m. w. N.).
  • VGH Hessen, 28.08.1985 - 10 TH 1561/85

    Sofortvollzug einer Abschiebungsverfügung nach Asyl-Ablehnung; Mitwirkungspflicht

    Auszug aus VGH Hessen, 02.02.1987 - 10 TH 61/87
    Für die gerichtliche Prüfung der Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet im gerichtlichen Eilverfahren (§ 80 Abs. 5 VwGO i. V. m. §§ 10 Abs. 3, 11 AsylVfG ist es von Verfassungs wegen geboten, daß sich die Verwaltungsgerichte nicht mit einer bloßen Prognose zur voraussichtlichen Richtigkeit der Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit begnügen, sondern diese, soll sie bejaht werden, erschöpfend - wenngleich mit Verbindlichkeit nur für das Eilverfahren - klären und damit über die sonst übliche und ausreichende lediglich summarische Prüfung hinausgehen (BVerfGE 67, 43 = EZAR 632 Nr. 1; Hess. VGH, EZAR 226 Nr. 7 = ESVGH 36, 21; vgl. dazu auch Fritz, NVwZ 1984, 697 ff.).
  • VGH Hessen, 06.03.1986 - X OE 1119/81
  • VGH Hessen, 11.08.1981 - X OE 634/81
  • VGH Hessen, 20.03.1986 - X OE 842/81
  • VGH Hessen, 28.10.1983 - 10 TE 431/83
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.1984 - 19 B 21222/83
  • VGH Hessen, 10.03.1988 - 12 TG 927/88

    Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht an das Erstgericht im Rahmen eines

    Von besonderer Bedeutung ist die ordnungsgemäße Gewährung rechtlichen Gehörs in den asylrechtlichen Eilverfahren nach Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet durch das Bundesamt und nach Feststellung der Unbeachtlichkeit - insbesondere bei einem Folgeantrag - durch die Ausländerbehörde (Hess. VGH, B. v. 2. Februar 1987 - 10 TH 61/87 -, EZAR 632 Nr. 6 = NVwZ 1987, 525).

    Daß gegen die Zulässigkeit einer derartigen Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht auch in Eilverfahren und auch im Hinblick auf § 32 Abs. 7 AsylVfG keine durchgreifenden Bedenken bestehen, hat der ebenfalls für Asylsachen zuständige 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (B. v. 2. Februar 1987 - 10 TH 61/87 -) näher dargelegt; hierauf wird zunächst verwiesen.

    Hierfür spricht nicht nur die - mehr allgemeine - Erwägung, daß der Überlastung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs durch Verfahren, die allein wegen Mißachtung der Vorschriften über die Gewährung rechtlichen Gehörs rechtshängig werden, vorgebeugt werden muß (vgl. hierzu Hess. VGH, B. v. 2. Februar 1987 - 10 TH 61/87 -).

  • VGH Hessen, 14.12.1987 - 12 TP 3020/87

    Verwertung fremdsprachiger Unterlagen im PKH-Verfahren

    Zum einen bestehen wegen § 32 Abs. 7 AsylVfG Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Zurückverweisung, da es sich - anders als beim asylrechtlichen Eilverfahren (zur dortigen Zulässigkeit einer Zurückverweisung im Einzelfall Hess. VGH, B. v. 02.02.1987 - 10 TH 61/87 -) - vorliegend um ein Prozeßkostenhilfeverfahren zu einem asylrechtlichen Hauptsacheverfahren handelt, für das nichts anderes gelten dürfte, als für das zugrundeliegende Hauptsacheverfahren selbst (ebenso für den Zwischenstreit über ein Richterablehnungsgesuch Hess. VGH, B. v. 27.10.1987 - 12 TE 2395/87 -).
  • VGH Hessen, 22.12.1987 - 12 TH 2452/87

    Zur Frage der offensichtlichen Unbegründetheit eines Asylbewerbers bei

    Es kann allerdings dahinstehen, ob das Verwaltungsgericht seiner aus Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO folgenden Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs im gebotenen Umfang nachgekommen ist, indem es zur Begründung dafür, daß die kurdische Volkszugehörigkeit des Antragstellers für sich allein keinen Asylanspruch begründet, - wie schon das Bundesamt - lediglich Rechtsprechung zitiert, nicht aber die dieser zugrundeliegenden Erkenntnisquellen zuvor in das vorliegende Verfahren eingeführt hat (vgl. Hess. VGH, B. v. 02.02.1987 - 10 TH 61/87 -, EZAR 632 Nr. 6 = NVwZ 1987, 525), und ob ein hierin möglicherweise zu erblickender Verfahrensmangel erheblich wäre.
  • VGH Hessen, 07.11.1989 - 5 TH 1841/89

    Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung - Zusatz über Anzahl der Abschriften von

    In Rechtsprechung und Literatur wird es allgemein für zulässig erachtet, daß das Beschwerdegericht in entsprechender Anwendung des § 130 VwGO -- oder gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 575 ZPO -- auch in Eilverfahren nach §§ 80 Abs. 5, 123 VwGO die Sache zur erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverweist (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 2. Februar 1987 -- NVwZ 1987, 525 und Beschluß vom 10. März 1988 -- 12 TG 927/88; BayVGH, Beschluß vom 12. November 1973 -- BayVBl. 1974, 14 (15); VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 28. September 1982 -- DÖV 1983, 37; OVG Berlin, Beschluß vom 8. April 1986 -- NVwZ 1987, 61 (62); Kopp, VwGO, 8. Auflage, § 80 Rdnr.105 und § 150 Rdnr.2; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Auflage, Rdnr.363 ff und 798, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Hessen, 25.07.1988 - 12 TH 3577/87

    Zur örtlichen Zuständigkeit von Ausländerbehörde und Verwaltungsgericht;

    Auch wenn mithin das Verwaltungsgericht Kassel örtlich nicht zur Entscheidung zuständig war, sieht der Senat davon ab, den angegriffenen Beschluß aus diesem Grunde aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen (vgl. zur grundsätzlichen Möglichkeit der Zurückverweisung auch im Eilverfahren Hess. VGH, Beschluß vom 2. Februar 1987 - 10 TH 61/87 -, EZAR 632 Nr. 6 = NVwZ 1987, 525), da das Gericht als Beschwerdegericht auch für Beschwerden gegen Entscheidungen des an sich örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts Wiesbaden zuständig ist und die Sache entscheidungsreif ist, so daß der Senat in der Sache selbst entscheiden kann.
  • VGH Hessen, 27.10.1987 - 12 TE 2395/87

    Zur Frage der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Zum einem bestehen wegen § 32 Abs. 7 AsylVfG Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Zurückverweisung, da es sich - anders als im asylrechtlichen Eilverfahren (zur dortigen Zulässigkeit einer Zurückverweisung im Einzelfall Hess. VGH, B. v. 2. Februar 1987 - 10 TH 61/87 -) - vorliegend um einen Zwischenstreit in einem asylrechtlichen Hauptsacheverfahren handelt, für den nichts anderes gelten dürfte als für das zugrundeliegende Hauptsacheverfahren selbst.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 7 B 10161/04

    Militärflugplatz Ramstein darf ausgebaut werden

    Indessen ist gerade bei der Bestimmung über die Zurückverweisung in Ausübung des dem Gericht eröffneten Ermessens wegen der Eilbedürftigkeit der genannten Verfahren nur ein zurückhaltender Gebrauch eröffnet (HessVGH, NVwZ 1987, 525; OVG Münster, NVwZ-RR 1997, 759).
  • VGH Hessen, 17.09.1987 - 12 TH 79/87

    Umfang der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht im Aussetzungsverfahren

    Es hat nämlich - auf Seite 6 des Beschlusses - zwei Auskünfte des Auswärtigen Amtes sowie die in mehreren obergerichtlichen Urteilen herangezogenen Nachweise verwertet, ohne sie zuvor in das vorliegende Verfahren eingeführt zu haben (vgl. Hess. VGH, B. v. 02.02.1987 - 10 TH 61/87 -).
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